B2B-AGB für Leistungen von KonzeptIQ
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scale Up Group SL für Leistungen unter der Marke KonzeptIQ.
1. Anbieter und Vertragspartei
Vertragspartei ist die Scale Up Group SL, Calle Gran Via Carles III, 94, 08028 Barcelona, Spanien, CIF B75849679. KonzeptIQ ist ein Angebot der Scale Up Group SL.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Paketen und Preisen auf der Website ist eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme und noch kein bindendes Vertragsangebot. Durch das Absenden des Kontaktformulars entsteht noch kein Vertrag. Ein Vertrag kommt erst durch eine individuelle Auftragsbestätigung, die Annahme eines Angebots oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket, der Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls einem individuellen Angebot. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Projekttermine angemessen.
Der Kunde sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
5. Korrekturrunden und Änderungen
Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden richtet sich nach dem gebuchten Paket oder der individuellen Leistungsbeschreibung. Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können als Zusatzleistung angeboten und gesondert berechnet werden.
6. Hosting, Domain und E-Mail
Soweit vereinbart, unterstützt KonzeptIQ bei Einrichtung und technischer Verbindung von Hosting, Domain, SSL und geschäftlichen E-Mail-Adressen. Laufende Gebühren externer Anbieter sind nur Bestandteil des Preises, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Verträge mit Hosting-, Domain- oder E-Mail-Anbietern können unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande kommen.
7. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der Europäischen Union kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden.
Zahlungsfristen und Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
8. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei eingesetzten Drittanbieter-Komponenten, Schriften, Bildern, Plugins, Themes oder sonstigen Lizenzinhalten gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen.
9. Abnahme und Mängel
Der Kunde prüft die bereitgestellte Website nach Fertigstellung und teilt erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist mit. Berechtigte Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung behoben.
10. Verfügbarkeit externer Dienste
Für Störungen oder Änderungen bei Hosting-, Domain-, E-Mail-, Zahlungs-, Karten-, Analyse- oder sonstigen Drittanbietern haftet KonzeptIQ nur, soweit die Ursache im eigenen Verantwortungsbereich liegt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
11. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
12. Laufende Website-Pflege, SEO- und LLM-/KI-Optimierung
Soweit laufende Pflege-, Content-, SEO- oder LLM-/KI-Sichtbarkeitsleistungen vereinbart werden, richtet sich der monatliche Leistungsumfang nach dem gebuchten Paket bzw. der individuellen Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen können separat angeboten werden.
Suchmaschinen, KI-Anbieter und andere Plattformen entscheiden eigenständig über Crawling, Indexierung, Rankings, Zitate, Empfehlungen und Darstellungen. KonzeptIQ schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Optimierungsmaßnahmen, jedoch keinen bestimmten Rang, Traffic-Wert, Umsatz, Leadumfang oder eine Nennung durch eine bestimmte Plattform.
Vertragslaufzeit, Abrechnungszeitraum und Kündigungsmöglichkeiten laufender Betreuungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
13. Social-Media-Leistungen
Soweit Social-Media-Betreuung vereinbart wird, richtet sich der Umfang der Contentplanung, Erstellung, Plattformanpassung, Veröffentlichung und Auswertung nach dem gebuchten Paket bzw. der individuellen Auftragsbestätigung.
Der Kunde stellt rechtzeitig erforderliche Zugänge, Unternehmensinformationen, Logos, Bilder, Videos und sonstige Materialien bereit und sichert zu, die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte zu besitzen. Foto- oder Filmproduktionen vor Ort sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden; ansonsten werden sie separat angeboten.
Social-Media-Plattformen bestimmen eigenständig über technische Verfügbarkeit, Ausspielung, Reichweite und Algorithmen. KonzeptIQ schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Social-Media-Leistungen, jedoch keine bestimmte Anzahl an Followern, Reichweite, Interaktionen, Leads, Umsätzen oder sonstigen Plattformergebnissen.
Community Management, bezahlte Werbeanzeigen, Werbebudgets und Paid-Ads-Kampagnen sind nur Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Recruiting-Leistungen
Soweit Recruiting-Leistungen vereinbart werden, richtet sich der Leistungsumfang nach dem gewählten Paket beziehungsweise der individuellen Auftragsbestätigung. Er kann insbesondere Zielprofildefinition, Kandidatenansprache, digitalen Bewerbungsprozess, KI-gestützte Priorisierung, telefonische Vorqualifikation, Optimierung und strukturierte Kandidatenübergabe umfassen.
Enthaltene Werbebudgets werden im vereinbarten Umfang für die Kandidatenansprache eingesetzt. Zusätzlich vom Auftraggeber freigegebene Werbebudgets werden separat berechnet. Plattformen und deren Algorithmen bestimmen die tatsächliche Ausspielung und Reichweite.
KonzeptIQ schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Recruiting-Maßnahmen, jedoch keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Kandidaten, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen. Die finale Auswahl- und Einstellungsentscheidung liegt beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt die für Zielprofil, Stellenbeschreibung, Arbeitgeberpositionierung und Kandidatenprüfung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
15. Leadgenerierungs-Leistungen
Soweit Leistungen zur digitalen Leadgenerierung vereinbart werden, richtet sich der Leistungsumfang nach dem gewählten Paket beziehungsweise der individuellen Auftragsbestätigung. Er kann insbesondere Strategie, Auswahl geeigneter Werbekanäle, Kampagneneinrichtung, Funnel beziehungsweise Landingpage, Tracking, Formulare, A/B-Tests, Retargeting und laufende Optimierung umfassen.
Werbebudgets, Plattformkosten und besondere Drittanbieter-Tools sind nur Bestandteil der Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit möglich, werden Werbebudgets direkt über die Konten des Auftraggebers bei den jeweiligen Plattformanbietern abgerechnet.
KonzeptIQ schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leadgenerierungs- und Optimierungsleistungen, jedoch keine bestimmte Anzahl an Leads, Kunden, Umsätzen, Abschlussquoten oder bestimmte Kosten pro Lead. Ergebnisse hängen unter anderem von Angebot, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb, Region, Werbebudget, Plattformalgorithmen, Werbemitteln, Funnel und der Bearbeitung der eingehenden Leads durch den Auftraggeber ab.
16. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von KonzeptIQ. Soweit KonzeptIQ im Rahmen eines Kundenprojekts personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für B2B-Verträge gilt spanisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung wirksam getroffen werden kann, ist Barcelona Gerichtsstand.
18. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der nach dem jeweiligen Vertrag zulässigen Form.
Stand: 21.08.2026